Androhung eines Racheakts

Schatten einer Person, die sich entfernt
Foto: Marcus Chen (Unsplash)

Die Situation: Ein sichtlich unter Drogeneinfluss stehender Besucher des Kontaktladens einer Drogenberatungsstelle pöbelte Mitarbeitende und andere Besucher_innen an. Daraufhin erhielt er ein Hausverbot. Er verließ den Kontaktladen mit der Drohung, dass er beim demnächst bevorstehenden Jubiläum der Beratungsstelle mit einer Waffe auftauchen und sich für den Rausschmiss rächen werde. Aufgrund dieser Drohung stellten die Mitarbeitenden eine Anzeige bei der Polizei und hörten nichts weiter von der Angelegenheit.

Involvierung des Kernteams des Bedrohungsmanagements Mittelfranken: Als die Jubiläumsfeier näher rückte, bekamen einige Mitarbeitende der Beratungsstelle ein mulmiges Gefühl. Aufgrund der hohen Risikoeinschätzung des Falls kontaktierte der Erstbewerter der Beratungsstelle das Kernteam. Bedrohungsmanagement ist in weiten Teilen Informationsbeschaffung. In diesem Fall galt die erste Recherche dem Verbleib der Anzeige bei der Polizei. Diese hatten den ‚Verdächtigen‘ zu Hause aufgesucht und die Wohnung nach möglichen Waffen durchsucht, allerdings keine gefunden. Da der Mann einen psychisch angeschlagenen Eindruck machte, erfolgte eine Polizeimeldung an den Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) des Gesundheitsamtes. Aufgrund der Polizeimeldung machten zwei der dortigen Kolleg_innen einen unangemeldeten Hausbesuch, nachdem eine erste Einladung zu einem Termin im SpDi von dem Mann nicht wahrgenommen wurde. Die am Hausbesuch beteiligte Psychiaterin stellte einen vermutlich psychotischen Tatbestand fest. Sie empfahl dem Mann einen freiwilligen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik, den dieser auch wahrnahm. In der Klinik sprachen seine Symptome gut auf die verordnete Medikation an und sein Zustand besserte sich. Nach einigen Tagen Aufenthalt konnte er entlassen werden, auch weil er sich für eine weitergehende ambulante Therapie entschloss. Um die Drogenberatungsstelle machte er einen weiten Bogen, auch weil er sich für seine damalige Drohung schämte.

Weiterer Verlauf: Mit diesen, durch die Recherche im Bedrohungsmanagement-Netzwerk, erhaltenen Informationen entspannte sich die Situation für die Mitarbeitenden in der Beratungsstelle und sie konnten ein fröhliches Jubiläum feiern.

Stalking-Fall an der Hochschule

Eine junge Frau, die abwehrend die Hand vor sich hält
Foto: Philippe Bourhis (Unsplash)

Die Situation: Verunsichert wendet sich eine Studentin an die Frauenbeauftragte der Hochschule. Ein Kommilitone, den die Studentin vor einiger Zeit abgewiesen hat, schreibt ihr ununterbrochen E-Mails, beobachtet sie während der Vorlesungen und versucht auch persönlich immer wieder Kontakt aufzunehmen. Trotz mehrmaliger Betonung, dass sie kein Interesse an einer Verabredung hat, versucht der Kommilitone weiterhin, sie zu einem Treffen zu überreden. Die Studentin weiß sich nicht mehr zu helfen und fühlt sich darüber hinaus zunehmend bedrängt und unwohl dabei, die Hochschule zu betreten.

Involvierung des hochschulinternen Bedrohungsmanagements: Nachdem die Frauenbeauftragte den Rat des hochschulinternen Bedrohungsmanagements eingeholt hat, rät sie der Studentin dem Kommilitonen mit einem entschiedenen „Nein, ich möchte mich nicht mit dir treffen und ich möchte auch keinen weiteren Kontakt zu dir“ zu antworten und auf weitere Kontaktversuche nicht mehr einzugehen. Zudem wird vereinbart, dass sich die Studentin zunächst nicht mehr alleine in der Hochschule aufhält und auf dem Hin- und Rückweg von Freund_innen begleitet wird. Das Bedrohungsmanagement der Hochschule wird fortan über alle weiteren Kontaktversuche und ungewöhnliche Situationen in Zusammenhang mit dem besagten Kommilitonen verständigt, um rechtzeitig eingreifen zu können, wenn sich die Lage verschärft.

Weiterer Verlauf: Die Grenzziehung der Studentin wurde von ihrem Kommilitonen ignoriert. Daraufhin beschloss das Bedrohungsmanagement, die nächst höhere Instanz einzuschalten und den jungen Mann von der Frauenbeauftragten der Fakultät zu einem Gespräch einladen zu lassen. Ziel des Gesprächs sollte sein, den Studenten darauf aufmerksam zu machen, dass sein Verhalten gegenüber der Studentin von dieser als verunsichernd wahrgenommen wird und sich mit ihm darauf zu einigen, dass er weitere Kontaktversuche unterlässt. Nachdem auch dieses Gespräch nicht dazu führte, dass der Student die junge Frau in Ruhe ließ, wurde er schließlich auf Anraten des Bedrohungsmanagements von der Studiendekanin darauf hingewiesen, dass weitere Kontaktversuche Konsequenzen nach sich ziehen würden. Zudem wurde der Student an eine Beratungsstelle angebunden.